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LG Köln: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung - aktuell - in der Regel unschädlich

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (derzeit)  in der Regel unschädlich

Laut einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln, Urteil vom 14. Juli 2010 (Az.: 23 O 377/09), muss ein lediglich auf der letzten Seite eines Antrags zur privaten Krankenversicherung angebrachter Hinweis auf mögliche Folgen unvollständiger oder wahrheitswidriger Beantwortung der Gesundheitsfragen sich - optisch deutlich abgesetzt - unmittelbar über der Unterschriftenleiste des Antrags befinden. Andernfalls kann der Versicherer nicht wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vom Vertrag zurücktreten.

Wurden die in § 19 VVG geforderten Formvorschriften demnach nicht hinreichend beachtet, so ist davon auszugehen, so das Landgericht, dass der Versicherte bei Vertragsschluss nicht hinreichend über die Folgen einer falschen oder unvollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen aufgeklärt wurde. Folglich kann sich der Versicherer später nicht darauf berufen.

Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Büchner:

Kaum ein Versicherungsantrag erfüllt(e) bisher diese Anforderungen. Wirft Ihnen Ihr Versicherer eine Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vor, so sollten Sie sich Ihren Antrag sehr genau anschauen. Entspricht dieser wirklich den Formerfordernissen? Es ist im Übrigen durchaus umstritten, an welcher Stelle genau der - deutlich hervorgehobene - Folgenhinweis positioniert sein muss. Während das Landgericht Köln dies unmittelbar über der Unterschriftenleiste verortet, vertreten andere Gericht und Juristen die Ansicht, dass dieser Hinweis zwingend unmittelbar über den Gesundheitsfragen zu erfolgen habe. Ihr Argument leuchtet ein: Beim Unterschreiben des Antrages sind regelmäßig sämtliche Gesundheitsfragen längst beantwortet worden. Es bleibt daher mit einiger Spannung abzuwarten, wie sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage positionieren wird. Die Problematik dürfte für sämtliche vergleichbaren Anträge mit Gesundheitsfragen, also insbesondere auch die der Berufsunfähigkeitsversicherung, gleichermaßen von Bedeutung sein.


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