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Deutscher Verkehrsgerichtstag : Jede dritte Geschwindigkeitsmessung angreifbar!

Gemäß eines ZDF- Berichtes (http://www.heute.de/Jedes-dritte-Blitzer-Bußgeld-angreifbar-26289572.html) über die Auswertung von rund 15.000 Geschwindigkeitsbußgeldverfahren, kamen die Experten zu folgendem erstaunlichen Ergebnis:

  • 8 % der Vorwürfe waren schlichtweg falsch,
  • in 25 % lag eine mangelhafte Beweisführung vor.

Nach Expertenansicht waren damit mindestens 33 % der gerichtlich überprüften Messungen angreifbar. Häufigste Fehler der Messungen seien Fehlbedienungen der Anlagen, fehlerhafter Aufbau der Messanlagen sowie erhebliche Softwareprobleme.

Anmerkung von RA Wegner:

Die Erkenntnis der Experten deckt sich mit den Erfahrungen aus unserer täglichen Mandatspraxis. Aus unserer Sicht liegt die Quote der angreifbaren Bescheide sogar noch höher.

Neben den technischen Schwächen, von denen die Experten im ZDF berichten, sind bereits die Messorte oftmals schon gar nicht zulässig gewählt. So kommt es immer wieder vor, dass Messungen kurz hinter Geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Damit wird, mehr oder weniger bewusst, gegen behördeninterne Richtlinien der Verkehrsüberwachung verstoßen wird.

Geschwindigkeits – Bußgeldbescheide sollten daher grundsätzlich nicht bedenkenlos hingenommen werden. Auch geringfügige Überschreitungen führen durchaus bereits zu relevanten  Eintragungen in das Flensburger Punkteregister.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser  Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung  wahr!


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