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BVerfG: Unzulässigkeit automatisierter Videoüberwachung durch VKS 3.0

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (Beschluss vom 11.08.2009 - 2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine automatisierte Videoüberwachung, wie sie seitens der Behörden gern zur Feststellung von Abstandsunterschreitungen wie auch zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autobahnbrücken durchgeführt wird, einen Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Kraftfahrers darstellt. Daher bedarf diese Maßnahme einer entsprechenden gesetzlichen Eingriffsermächtigung seitens des parlamentarischen Gesetzgebers.

Anmerkung von RA Wegner, Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Die Entscheidung des BVerfG kam überraschend und zeigt einmal mehr, dass keineswegs alles, was seit Jahren von der Staatsgewalt praktiziert wird, auch rechtlich zulässig ist. Deshalb unser Rat:

Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und lassen behördliche Entscheidungen juristisch auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.


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