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BSG: Anrechnung von Unfallrenten bei Rentenbeziehern aus dem Beitrittsgebiet fehlerhaft

Bundessozialgericht, Urteile vom 10.04.2003 und vom 20.11.2003

Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 10.04.2003 und vom 20.11.2003 entschieden, dass im Rahmen der Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung - welche von den Berufsgenossenschaften gezahlt werden - auch bei Rentenbeziehern, die am 18.05.1990 ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) hatten, die höhere BVG-Grundrente (West) abzusetzen ist. Bislang haben sich die Rentenversicherungsträger der Rechtsprechung noch nicht angeschlossen.

Die Urteile sind nicht für die Bezieher von Hinterbliebenenrenten einschlägig.

 

 


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