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AG Bremen: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Teilnahme an verkehrspsychologischen Therapie

Das Amtsgericht Bremen vertritt in einer Entscheidung vom 01.12.2009 (Az.: 82 Cs 600 Js 50024/09 (455/09) die Auffassung, dass dann, wenn der Angeklagte nach dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis freiwillig und erfolgreich an einer verkehrspsychologischen Therapie teilgenommen hat, nicht mehr von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. Daher hat das Amtsgericht die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 14 Monaten wegen grober Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Therapie kann zum Wegfall der Sperre für die Straßenverkehrsgefährdung aufgehoben und lediglich ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.

Anmerkung von Rechtsanwalt Wegner, Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Während die Entziehung der Fahrerlaubnis zum völligen Verlust der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen führt, führt ein Fahrverbot lediglich zu einer zeitlich begrenzten Untersagung der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr. Von daher zeigt das Urteil einen guten und gangbaren Weg auf, den Verlust der Fahrerlaubnis erfolgreich abzuwehren.


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