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LSG Berlin-Brandenburg: VEB Forschung und Rationalisierung für die Süß- und Dauerbackwarenindustrie war Forschungsinstitut!

In einem von uns vertretenen Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht Berlin Brandenburg den Zusatzversorgungsträger der Deutschen Rentenversicherung Bund in der mündlichen Verhandlung vom 21. August 2013 darauf hingewiesen, dass der VEB Forschung und Rationalisierung für die Süß- und Dauerbackwarenindustrie Leipzig ein Forschungsinstitut ist. Daraufhin nahm der Zusatzversorgungsträger seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Unserem Mandanten waren daher seiner Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nach dem AAÜG anzuerkennen.

Das Landessozialgericht war der Beurteilung des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) nach dem erstinstanzlichen Urteil gefolgt, dass dieser Betrieb überwiegend mit der Forschung und Entwicklung neuer Produkte für die Bereiche der Süß- und Dauerbackwarenindustrie befasst war und daher als Forschungsinstitut nach § 1 Abs. 2 der 2. DB ein von der Versorgungsordnung erfasster Betrieb gewesen ist.

Insofern sah sich das Gericht auch nicht an der Argumentation des Zusatzversorgungsträgers gehindert, welcher auf die Einordnung des Betriebes in die Wirtschaftsgruppe 62280 (Ingenieurbüros für Rationalisierung) verwiesen hatte, weil dieser Einstufung nur Indizwirkung zukommt, aber auf die tatsächliche Ausgestaltung abzustellen ist. Hingehen hatte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) eine umfassende Beweisaufnahme durchgeführt, bei der auch der damalige Betriebsdirektor zum Betriebszweck befragt worden war.

Bemerkenswert ist die Entscheidung auch aus einem anderen Blickwinkel.

Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) ging im Rahmen seiner Feststellungen ausdrücklich von einem Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung aus, wohingegen der Zusatzversorgungsträger seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.07.2011, Az. B 5 RS 4/10 R, davon ausgeht, dass ein Forschungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 2 der 2. DB nur sein kann, welches planmäßige und zielgerichtete Suche nach neuen Erkenntnissen und damit ausschließlich betriebs- und zweckbezogene Forschung betreibt, nicht aber etwa auch die Entwicklung neuer Produkte.

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