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Im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung kommen im wesentlichen drei Gruppen von Überwachungssystemen zum Einsatz. Dies sind Lichtschranken-, Radar- und Laserüberwachungssysteme. Einzelne Messgeräte aus diesen Systemgruppen sollen im folgenden kurz vorgestellt werden: Radar: Traffipax SpeedoPhot Traffipax SpeedoPhot ist derzeit das sicherlich am häufigsten verwendete Radarüberwachungsgerät und kommt neben dem herkömmlichen Gerät auch in der (Container)Version SpeedoGuard zum Einsatz.Es ermöglicht stationäre Geschwindigkeitskontrolle des ankommenden und abfließenden Verkehrs vom rechten oder linken Straßenrand, eingebaut im Radarwagen oder mit Spezialstativ. Die Messrichtung kann automatisch oder manuell umgeschaltet werden. Mobiler Einsatz ist möglich als Radarwagen zur Geschwindigkeitskontrolle im fließenden Verkehr. Fehlerquellen Zwar arbeitet die Geschwindigkeitsmessung mittels Radarstrahl zuverlässig, jedoch muss durch die korrekte Auswahl der Reichweiteneinstellung des Messgeräts dafür Sorge getragen werden, dass die Messimpulse tatsächlich von dem im Beweisbild abgelichteten Fahrzeug stammen und nicht durch Reflexionen verursacht worden sind. Eine Reflexionen kann sowohl durch weitere am Verkehr teilnehmende (z.B. entgegenkommende oder überholende) Fahrzeuge als auch durch im Radarfeld befindliche Objekte (z.B. Leitplanken, Verkehrsschilder etc.) verursacht werden und führen zu erheblichen Verfälschungen des Messergebnisses. Ansatzpunkte der anwaltlichen Prüfung Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte werden gewöhnlich eine ganze Reihe von Ansatzpunkten offenbar, welche schließlich zur Einstellung des Verfahrens führen können. Die Einrichtung der Messstelle ist häufig nicht korrekt dokumentiert bzw. es werden Refllektoren erkennbar oder der Messwinkel ist nicht korrekt. Falsche Einstellung der Reichweitenintensität des Radarstrahls durch den Polizeibeamten führen regelmäßig zu fehlerhaften Messungen. Ebenso wird die Messung spätestens durch die Gericht annulliert, falls die vom Hersteller geforderten Testfotos nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert sind. Prüfungsergebnisse von unabhängigen Gutachterinstituten bestätigen unsere eigenen Erfahrungen: nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft mit der Konsequenz, dass das Verfahren schließlich eingestellt werden muss. Wir raten insofern, prinzipiell gegen jeden Bescheid Widerspruch zu erheben, da die Chance auf eine Verfahrenseinstellung relativ hoch ist. Voraussetzung ist jedoch, dass anwaltliche Akteneinsicht erfolgt, um die Verfahrensfehler aufzudecken.
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