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Rechtsschutzversicherung

 

Nr.

Tatbestand

Regelsatz in Euro

Fahrverbot in Monaten

Punkte

 

 

 

A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

a) Straßenverkehrsordnung

 

 

 

Grundregeln

 

 

 

1

Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

 

 

 

1.1.

einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt

 

10 €

 

1.2.

einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert

 

20 €

 

1.3.

einen anderen gefährdet

 

30 €

 

1.4.

einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist

 

35 €

 

 

 

 

 

 

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 

 

 

 

 

 

2

Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt

 

5 €

 

2.1

- mit Behinderung

10 €

 

 

2.2

- mit Gefährdung

20 €

 

 

3

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen

 

 

 

3.1

Der rechten Fahrbahnseite

10 €

 

 

3.1.1

- mit Behinderung

20 €

 

 

3.2

Des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert

 

20 €

 

3.3

der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen

 

25 €

 

3.3.1

- mit Gefährdung

35 €

 

 

3.4

eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer

 

10 €

 

3.4.1

- mit Behinderung

15 €

 

 

3.4.2

- mit Gefährdung

20 €

 

 

3.4.3

- mit Sachbeschädigung

25 €

 

4

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

 

 

 

4.1

bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

 

40 €

2

4.2

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert

 

40 €

1

5

Schienenbahn nicht durchfahren lassen

5 €

 

 

6

Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht

 

75 €

3

7

Als Radfahrer oder Mofafahrer

 

 

 

7.1

Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren

 

15 €

 

7.1.1

- mit Behinderung

20 €

 

 

7.1.2

- mit Gefährdung

25 €

 

 

7.1.3

- mit Sachbeschädigung

30 €

 

 

7.2

Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt

 

10 €

 

7.2.1

- mit Behinderung

15 €

 

 

7.2.2

- mit Gefährdung

20 €

 

 

7.2.3

- mit Sachbeschädigung

25 €

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit 

 

 

8

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren

 

 

 

8.1

trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)

50 €

3

8.2

in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung

 

35 €

 

 

9

Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten

 

50 €

3

 

9.1

um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten ArtAnmerkung:...z.B. für KFZ über 3,5t sowie für alle KFZ mit Anhänger

 

Buchstabe a

 

9.2

um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen

 

Buchstabe b

 

9.3

um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen
Anmerkung:
...z.B. PKW sowie andere KFZ bis 3,5 t

Buchstabe c

 

 

10

Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen

 

60 €

3

11

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit

 

 

 

11.1

Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
Anmerkung:
...z.B. für KFZ über 3,5 t sowie für alle KFZ mit Anhänger

 

Buchstabe a

 

11.2

kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen

 

Buchstabe b

 

 

                           

 

 

 

 

 

 

Abstand 

 

 

12

Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

 

 

 

 

12.1

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h

25 €

 

 

12.2

- mit Gefährdung

30 €

 

 

12.3

- mit Sachbeschädigung

35 €

 

 

12.4

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

 

35 €

 

12.5

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

 

Tabelle 2

Buchstabe a

 

12.6

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

 

Tabelle 2

Buchstabe b

 

13

Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst

 

 

 

13.1

- mit Gefährdung

20 €

 

 

13.2

- mit Sachbeschädigung

30 €

 

 

14

Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten

 

25 €

 

15

Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von     50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

50 €

3

 

 

 

 

 

Überholen 

 

 

16

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

 

30 €

 

16.1

- mit Sachbeschädigung

35 €

 

 

17

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

 

100 €

3

18

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

 

40 €

3

19

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

 

100 €

3

19.1

und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt

150 €

4

19.1.1

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

250 €

Fahrverbot     1 Monat

4

20

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen

 

40 €

1

21

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

 

75 €

4

21.1

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125 €

Fahrverbot

1 Monat

 

4

22

 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

 

40 €

2

23

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten

 

30 €

 

23.1

- mit Sachbeschädigung

35 €

 

24

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet

 

            10 €

 

25

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert

 

            20 €

 

26

Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht

            30 €

 

 

27

Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen

 

            10 €

 

28

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte

 

            25 €

 

28.1

- mit Sachbeschädigung

            30 €

 

 

 

 

 

 

Fahrtrichtungsanzeiger

 

 

29

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

            10 €

 

 

 

 

 

 

Vorbeifahren

 

 

30

An einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeigefahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen

 

            20 €

 

30.1

- mit Gefährdung

           30 €

 

 

30.2

- mit Sachbeschädigung

           35 €

 

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