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Betriebsrente

 

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Säule der Altersversorgung. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Allerdings ist die herkömmliche Betriebsrente (Versorgungszusage, unverfallbare Anwartschaft) seit Jahren auf dem Rückzug. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im Rahmen der Riester-Reform neue Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.

Auch wenn die Bedeutung der rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente abnimmt, so darf in sie nicht willkürlich eingegriffen werden. Sie ist tarifvertraglich geregelt, und nach oberster Rechtsprechung sind die Zahlungen praktisch Bestandteil des Gehaltes. In Krisenzeiten gibt es aber für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Betriebsrente einzuschränken oder gar zu kündigen. Gängige Praxis ist es zudem, Neueinsteigern keine Betriebsrente mehr zuzusagen.

Varianten der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionszusagen (Direktzusage), Unterstützungs- und Pensionskassen und seit Januar 2002 die Pensionsfonds: Diese zeichnen sich durch einen höheren Aktienanteil aus. Per Gehaltumwandlung beteiligen sich immer mehr Arbeitnehmer an der neuen betrieblichen Altersvorsorge. Die Aufwendungen dafür sind bis 2 472 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Seit Anfang 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

 

Verfahren:

 

Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes bzw. der Erhebung einer Klage wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. Beachten Sie für den Fall, dass Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, dass innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber erhoben werden muss. Auch in anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es häufig zu beachtende Ausschlussfristen.

In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden.

Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären.

Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden.

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!

 

Ansprechpartner Dezernat Arbeitsrecht/

Betriebliche Altersvorsorge

 

 

Rechtsanwalt Stefan Zeitler

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

 

Rechtsanwalt Stephan Richter

Döbelner Str. 5

12627 Berlin

 

 

Tel.:      030/ 23 00 33 44

Fax:      030/ 23 00 42 30

EMail:   info@ra-buechner.de

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