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Rechtsschutzversicherung

Wir vertreten Arbeitnehmer im Rahmen aller Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht, d.h. auch im arbeitsvertraglichen Bereich.

Dies betrifft z.B. Ansprüche auf ausstehenden Lohnzahlung, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer  Änderungskündigung, Betriebsübergang, Gratifikationszahlungen, Betriebsrenten, Zeugnisstreitigkeit, tarifliche Eingruppierung etc.

 

Abmahnung

Wenn der Arbeitgeber eine sog. Abmahnung ausspricht ist höchste Vorsicht geboten. Zwar soll die Abmahnung grundsätzlich dem Zweck dienen, dass der Arbeitnehmer die Chance bekommt, sein Fehlverhalten zu korrigieren, jedoch zeigt die Praxis, dass sie für den Arbeitgeber i.d.R. die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung ist.

 

Zu beachten ist: Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen, auch eine mündliche Verwarnung unter Zeugen kann genügen. Die Abmahnung wird in der Personalakte abgelegt und darf dort mindestens zwei Jahre registriert bleiben.

 

Unser Rat: In vielen Fällen sind gleichwohl die formalen Voraussetzungen, welche die Rechtsprechung an eine Abmahnung stellt, nicht erfüllt. Gerade um einer möglichen – auf der Abmahnung aufbauenden – verhaltensbedingten Kündigung zuvor zu kommen, sollte die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung in jedem Fall anwaltlich überprüft, und ggf. – wenn sie der Arbeitnehmer nicht zurücknimmt – auch mit Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.

 

Verfahren:

 Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes bzw. der Erhebung einer Klage wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. Beachten Sie für den Fall, dass Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, dass innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber erhoben werden muss. Auch in anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es häufig zu beachtende Ausschlussfristen.

In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden.

Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären.

Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden.

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!

 

Ansprechpartner Dezernat Arbeitsrecht

 

Rechtsanwalt Stephan Richter

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Döbelner Str. 5

12627 Berlin

 

Tel.:      030/ 23 00 33 44

Fax:      030/ 23 00 42 30

EMail:   info@ra-buechner.de

 

 

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