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Im Bereich der Ärzteversorgung betreuen wir bundesweit Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Rahmen von Auseinandersetzungen mit den entsprechende berufsständischen Versorgungseinrichtungen ( Ärzteversorgung, Zahnärzteversorgung, Apothekerversorgung ) welche jeweils auf Landesebene organisiert sind. In einer Vielzahl von Fällen geht es dabei um die Inanspruchnahme von Leistungen vor dem regulären Rentenbeginn im Rahmen der sog. Berufsunfähigkeit. In diesem Bereich gibt es eine breit gefächerte Rechtsprechung. Zu beachten ist, dass divergierende Entscheidung verschiedener Verwaltungsgerichte häufig auch auf unterschiedliche Satzungsbestimmungen der einzelnen Versorgungswerke zurückzuführen sind, welche dem einzelnen Rechtsstreit zugrunde liegen. Antragsteller, welche sich mit dem Gedanken befassen, ggf. Berufsunfähigkeitsrente bei ihrem Versorgungswerk zu beantragen, sollten sich insofern bereits im Vorfeld genau über die zugrunde liegende Satzung informieren und durch einen Fachanwalt beraten lassen. Weitere Problemfelder sind Statusfeststellungsverfahren, wer Zugang zur Ärzteversorgung hat bzw. wer sich im Zweifel von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen kann. In diesem Bereich haben die entsprechenden Satzungen der Ärzteversorgungswerke der Länder nach dem 01.01.2006 weitreichende Veränderungen erfahren aus denen sich eine Vielzahl von Rechtsfragen ergeben. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Ärzteversorgung: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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