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Rechtsschutzversicherung

Messverfahren

 

Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei werden mittels einer Vielzahl von unterschiedlichen technischen Messgeräte realisiert, welche wiederum auf verschiedenen physikalischen Messverfahren basieren. Jedes Messverfahren bietet für die Polizei Vor- und auch Nachteile und nicht jedes Verfahren ist für jeden Einsatz gleich gut geeignet.

 

Die spezielle Kenntnis der Fehlerquellen der einzelnen Messverfahren bietet dem Anwalt die Möglichkeit zur stichhaltigen Argumentation nach Akteneinsicht gegenüber der Behörde oder in einem eventuellen Gerichtsverfahren und ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten.

 

Einige Messverfahren wollen wir Ihnen im folgenden gern vorstellen:

 

Radar

 

Laser

 

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

 

 

Kosten/ Verfahren

Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt. Sollten Sie die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme selbst vornehmen oder bereits vorgenommen haben, bedenken Sie bitte, dass Sie nach den zugrunde liegenden Rechtsschutzversicherungsbedingungen das Recht auf die freie Wahl Ihres Rechtsanwaltes haben und Ihnen  der Rechtsschutzversicherer diesbezüglich allenfalls eine Empfehlung aussprechen darf!

Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden u.U. allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer mit diesem Büro ein Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Anwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Versicherung abzurechnen.Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag sichert Ihnen das Recht auf die freie Wahl Ihres Anwaltes zu! Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen!

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären!

 

Ansprechpartner Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Stephan Richter

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied AG Verkehrsrecht im DAV

 

Budapester Str. 43, 10787 Berlin

Tel.: 030/ 23 00 33 44

Fax: 030/ 23 00 42 30

info@ra-buechner.de

 


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Geschwindigkeitsmessung

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