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Begutachtung durch die Unfallversicherung In der Regel behält sich die Unfallversicherung vor, die Höhe des verbliebenen Invaliditätsgrades – sollte dieser weiterhin streitig bleiben – durch eigene Gutachter zu prüfen. In diesem Fall ist höchste Vorsicht geboten, weil die sog. Gutachter häufig Ärzte oder auch Gutachteninstitute sind, die fast ausschließlich von Begutachtungen für die Versicherungsgesellschaften leben und aus diesem Grunde von ihrer Bewertungstendenz eine klare Richtung haben. Die Besorgnis der Befangenheit kann in diesem Zusammenhang schnell aufkommen. Bei der Gutachterauswahl spielt weiterhin eine Rolle, dass in einem späteren Rechtsstreit – sollte der Versicherte der Begutachtung durch den bestimmten Arzt zugestimmt haben – die Gerichte dieses Gutachten dann als sog. „antizipiertes Sachverständigengutachten“ werten und zur Grundlage ihrer möglicherweise nachteiligen Entscheidung machen. Insofern noch einmal: Bevor man einer Begutachtung durch einen von der Unfallversicherung ausgewählten Arzt zustimmt, ist die Einholung fachkundigen Rechtsrates durch einen in der privaten Unfallversicherung versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht unerlässlich! Ansprechpartner: Dezernat Unfallversicherung Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 20 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: buechner@ra-buechner.de
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