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Rente wegen Berufsunfähigkeit Alle Versicherten, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, haben auch nach der veränderten Gesetzeslage ab 01.01.2001 weiterhin Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit. Wenn klar ist, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung des bisherigen Berufs nicht mehr vorliegen, prüft die Rentenversicherung in einnem zweiten Schritt, ob eine Verweisung in einen anderen Beruf möglich ist. Die Frage ob ein vom Rentenversicherungsträger ausgesprochener Verweisungsberuf rechtlichen Bestand hat, ist der häufigste Streitpunkt im Rahmen der von uns geführten Rechtsstreitigkeiten.
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