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Rücktritt vom Versicherungsvertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung/ Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgestellt von Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist eines der gängigsten rechtlichen Instrumente der Versicherung, sich im Rahmen seiner Leistungsprüfung seiner Verpflichtungen zu entledigen. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Sachbearbeiter nach Eingang des Leistungsantrages - bevor er sich überhaupt damit befasst, ob eine Berufsunfähigkeit des Antragstellers vorliegen könnte - zunächst, ob ein Rücktritt oder eine Anfechtung in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, wird eine meist sehr aufwendige (medizinische) Leistungsprüfung entbehrlich, was für die Versicherung eine erhebliche Ersparnis allein an Verwaltungsaufwand bedeutet. Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag wird ausgesprochen, sobald bei der Prüfung des Leistungsantrages bekannt wird, dass Abweichungen zwischen den Angaben des Versicherten bei Antragstellung (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages) und tatsächlichen medizinischen Sachverhalten bestehen. Meist geht es dabei um Krankheiten und Arztbesuche, welche eventuell als unwesentlich angesehen oder sogar schlicht vergessen worden sind. Für die Versicherung ist in dieser Phase der Leistungsprüfung aber keine unterlassene Angabe zu gering, um sofort von ihrem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Zu beachten ist jedoch: ein Rücktritt sollte vom Versicherungsnehmer keinesfalls widerspruchslos hingenommen werden, es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Ansprüche gleichwohl durchzusetzen. Insbesondere hat die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in den letzten Jahren den Versicherern mit zahlreichen Urteilen die Grenzen des Rücktrittsrechts aufgezeigt, so dass es darauf ankommt, der Versicherung mit kompetenter anwaltlicher Hilfe die Rechtslage im jeweiligen Einzelfall aufzuzeigen, um so die Ansprüche des Mandanten ggf. bereits außergerichtlich zu sichern. Keinesfalls sollte ein Versicherter nach dem Rücktritt in Unkenntnis der Rechtslage selbst versuchen, seine Ansprüche zu „retten“ und die Korrespondenz mit der Versicherung weiterführen, der Gang zum Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt nach unserer Erfahrung zwingend notwendig! Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Verfahren vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung und des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dezernat (Personen)-Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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