|
Recht der privaten Krankenversicherungen
Ein Schwerpunktbereich in der Personenversicherung ist die Private Pflegeversicherung. Diese stellt eine private Pflichtversicherung dar. Die Kriterien zu Erlangung einer entsprechenden Pflegestufe sind denen der gesetzlichen Pflegeversicherung angelehnt, so daß i.E. auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Privaten Pflegeversicherung vor dem Sozialgericht zu führen sind. Wir vertreten Mandanten bzw. deren Betreuer oder Verwandte in allen Bereichen der gesetzlichen und der Privaten Pflegeversicherung, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung um den Anspruch auf Pflegegeld bzw. die Einordnung der Pflegestufe. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch vorzubesprechen. Die Kosten des Verfahrens übernimmt (zumindest teilweise) ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen nur Empfehlungen aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß meist nicht an der Qualität der Kollegen, sondern daran, ob diese Kollegen bereit sind, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Anspechpartner Dezernat private Pflegeversicherung: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
Newsletter zu diesem
Schwerpunkt abbonieren
Druckerfreundliche Version
Seite weiterempfehlen
|