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Lebensversicherung vorgestellt von Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Berlin Lebensversicherungen werden auf dem deutschen Versicherungsmarkt im Regelfall als Risikolebensversicherung oder als sog. gemischte Lebensversicherung bzw. auch als Rentenversicherung angeboten. Darüber hinaus besteht bei vielen Gesellschaften die Möglichkeit sog. Zusatzversicherungen abzuschließen. Dazu zählt insb. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), welcher der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos dient und einen unselbständigen Teil des Lebensversicherungsvertrages darstellt. Weitere Zusatzversicherungen sind u.a. die sog. Unfalltod-Zusatzversicherung und die sog. Dread Desease Versicherung, welche das Risiko schwerer, lebensbedrohlicher Erkrankungen zusätzlich umfasst. Im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages bzw. mit der Geltendmachung von Leistungen im Leistungsfall (bzw. Versicherungsfall), gleich von wem der Anspruch im Ergebnis geltend gemacht wird (Versicherungsnehmer oder Begünstigter), kann es zu einer Vielzahl von Rechtsproblemen kommen. Ausgewählte Schwerpunkte und Fallkonstellationen werden auf den nachfolgenden Seiten bzw. im Rahmen der vorgestellten Urteile erörtert, wobei diese immer nur eine beispielhafte Darstellung sein können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden. Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dez. Lebensversicherung Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Rechtsanwalt Stefan Zeitler Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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