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Wir vertreten Ärzte u.a. in Regressverfahren der Plausibilitätsprüfung und in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung. Mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ( GMG) am 01.01.2004 wurde in § 106a SGB V die bisher in § 83 Abs. 2 SGB V geregelte sachlich-rechnerische Prüfung / Berichtigung neu gefasst und ausgeweitet. Seitdem hat z.B. die sog. zeitgestützte Plausibilitätsprüfung durch die KV eine massive Ausweitung erfahren. Die Konsequenzen einer Plausibilitätsprüfung für den Arzt können erheblich sein. Zum einen droht bereits bei einer minimalen Überschreitung der Quartalszeit ( 46.800 Minuten ) bzw. von drei Tagesprofilen ( mehr als 12 Stunden ) eine Honorarrückforderung. Dabei kann die KV im Rahmen ihres Schätzungsermessens bis auf den Fachgruppendurchschnitt kürzen, was i.d.R. zu empfindlichen Einschnitten führt. Neben dem Regress drohen Disziplinarmaßnahmen, welche bei schwerwiegenden Fällen bis zum Entzug der Zulassung und einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug führen kann. Frühzeitige Beratung bzw. Vertretung ist insofern angeraten um die rechtliche und sachlichen Möglichkeiten, welche im Verfahren für den betroffenen Arzt existieren hinreichend auszuschöpfen. Ansprechpartner Dezernat Medizinrecht/ Vertragsarztrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Medizinrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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