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Recht der privaten Krankenversicherungen
Ein wesentlicher Streitpunkt im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.
Versicherungen prüfen insbesondere im Leistungsfall sehr genau, ob die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen richtig beantwortet worden sind. Schon bei kleinen Ungenauigkeiten bei der Beantwortung treten die Versicherer häufig vom Vertrag zurück. Oft muß dann durch Gerichte geklärt werden, ob der Versicherer tatsächlich berechtigt war, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein weiteres Schwerpunktgebiet in der anwaltlichen Praxis ist die Auseinandersetzung um die Frage, welche ärztlichen Leistungen tatsächlich bedingungsgemäß vom Versicherer nach dem jeweiligen Tarif übernommen werden müssen bzw. zu welchem Abrechungssatz. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch vorzubesprechen. Die Kosten des Verfahrens und natürlich auch die der Vertretung im Termin übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen nur Empfehlungen aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß meist nicht an der Qualität der Kollegen, sondern daran, ob diese Kollegen bereit sind, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.
Anspechpartner Dezernat priv. Krankenversicherungsrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Rechtsanwalt Stefan Zeitler Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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