Private Unfallversicherungbetreut von Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht Nahezu jeder zweite Deutsche besitzt eine private Unfallversicherung. Aus den 2006 existierenden ca. 30 Millionen Unfallversicherungsverträgen vereinnahmte die private Versicherungswirtschaft jährlich ca. 6 Milliarden Euro, von denen ca. 2,4 Milliarden Euro im Rahmen der Leistungsregulierung wieder ausgezahlt wurden. Mit dieser Quote stellt die private Unfallversicherung eine der gewinnträchtigsten Versicherungsbranchen in Deutschland überhaupt dar. Zum Vergleich sei das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Kfz-Haftpflichtversicherung genannt, welches bei 13,6 zu 12,6 Milliarden liegt. Die private Unfallversicherung leistet allein aufgrund eines Unfalls, nicht aber bei Krankheit. Ob und wieviel sie zahlen muss, hängt vom Invaliditätsgrad ab, der mit Hilfe der sog. Gliedertaxe festgestellt wird. Häufiger Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit der Versicherung ist die Frage, wie hoch der Grad der Invalidität ausgedrückt in Prozentpunkten tatsächlich ist. Insbesondere wegen der regelmäßig in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Progression macht bereits die abweichende Beurteilung von wenigen Prozent einen erheblichen Unterschied im Auszahlbetrag aus. Der Regelfall ist jedoch, dass die Versicherten eine nicht bedingungsgemäße Abrechnung der verbleibenden Invalidität durch die Versicherung gar nicht erkennen können. Auch mit der Frage, ob der zunächst von der Versicherung gezahlte Betrag tatsächlich ein angemessener Vorschuss ist oder diese hätte mehr zahlen müssen, ist der Versicherte regelmäßig überfordert. Die Einschätzung bzw. Bemessung der Invalidität nach einem Unfall stellt insofern das Hauptproblem in der privaten Unfallversicherung dar. Da die Versicherung den Invaliditätsgrad nach dem Unfall häufig durch den eigenen Hausarzt oder D-Arzt (Durchgangsarzt) des Versicherten bestimmen lässt, ist die Akzeptanz dieser Entscheidung meist sehr hoch, obwohl es in vielen Fällen an einer versicherungsmedizisch korrekten Entscheidung fehlt. Sollte die Bemessung der Invalidität durch den behandelnden Arzt nicht nach den Vorstellungen der Unfallversicherung geschehen, beauftragt und bezahlt die Versicherung zur Invaliditätsfeststellung häufig eigene Gutachter, so dass zumindest eine gewisse Nähe zum Versicherungsunternehmen nicht auszuschließen ist. Aufgrund unserer Erfahrung und Spezialisierung sowie durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit versicherungsmedizisch eingearbeiteten Unfallchirurgen sind wir in der Lage, fehlerhafte Abrechnungen zu erkennen und uns mit dem Versicherer diesbezüglich gezielt auseinander zu setzen. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Anwalt ist von Vorteil, da im Unfallversicherungsrecht verschiedene, durch den Versicherten nicht erkannte Ausschlussfristen zur Feststellung der Invalidität und zur Geltendmachung dieser gegenüber der Versicherung laufen! Sollte eine derartige Frist abgelaufen sein, ist die Versicherung regelmäßig nur unter engen Voraussetzungen bereit erneut in die Prüfung der Invalidität einzutreten. Verfahren: In unserer Kanzlei wird der Bereich Private Unfallversicherung seit nunmehr über zehn Jahren schwerpunktmäßig betreut. Jährlich schenken uns allein in diesem Dezernat weit über 100 Mandanten ihr Vertrauen, was im Ergebnis bedeutet, dass wir uns aktuell oder in der Vergangenheit mit nahezu jeder Unfallversicherung auseinanderzusetzen haben oder hatten und auch gegen nahezu alle Anbieter in diesem Versicherungsbereich bereits Prozesse geführt haben oder aktuell noch führen. Unsere Mandanten profitieren von diesem reichhaltigen Erfahrungsschatz bei der außerprozessualen und prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen gegen die einzelnen Unfallversicherungen. In unserem Team stehen Ihnen im Bereich Unfallversicherung zwei erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht zur Verfügung. Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dezernat (Personen) Versicherungsrecht/ Unfallversicherungsrecht: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 20 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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