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Die Geltendmachung von Leistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt mit der Beantragung der Leistung bei der Versicherung. Aus unserer Erfahrung ist uns bekannt, dass bereits dieser Schritt viele unserer Mandanten verunsichert und unbeholfen macht und das zu recht! Es geht für den Versicherten um die Absicherung seiner weiteren wirtschaftlichen Existenz und bereits im Rahmen der Antragstellung warten eine ganze Reihe von Klippen, welche der Laie nicht erkennen kann und die später auch nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr auszubügeln sind. Versicherungen gehen zunehmend dazu über, ihre Versicherungsnehmer im Rahmen der Antragstellung „an die Hand“ zu nehmen und telefonisch zu „betreuen“. Es wird insofern praktiziert, dass die Versicherung nicht mehr – wie früher üblich – ein Antragsformular verschickt, welches der Versicherte dann in Ruhe und sorgfältig zu Hause ausfüllen kann. Vielmehr werden die Antragsfragen mit dem Kunden telefonisch durchgesprochen und durch den Versicherer bereits vorab ausgefüllt. Sollte der Kunde im Nachhinein merken, ggf. Angaben gemacht zu haben, welche er so nicht stehen lassen möchte, kann sich die Versicherungsgesellschaft dann u.U. darauf berufen, dass der Kunde widersprüchliche Angaben gemacht hat! Auch wird nicht selten angekündigt, dass zur Klärung der Situation ein oder mehrere Beauftragte der Berufsunfähigkeitsversicherung den Kunden besuchen, um mit ihm vor Ort den Antrag auszufüllen oder ggf. weitere, sich nach der Antragstellung ergebende Fragen zu klären. Mit der Abwicklung dieser Aufgaben beauftragen Versicherer auch gern externe Unternehmen ( z.B. die ASS – GmbH ). Wir raten aus unserer Erfahrung heraus prinzipiell davon ab, derartigen Vorschlägen zuzustimmen. Bedenken Sie, dass die Mitarbeiter oder Beauftragten, welche bei der Bearbeitung „helfen“ sollen, im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung durch den Versicherer immer als Zeugen herangezogen werden können, wenn Ihnen z.B. der Vorwurf von widersprüchlichen Angaben gemacht wird. Der Versicherungsvertrag verpflichtet Sie nicht dazu, Leistungsanträge telefonisch bearbeiten zu lassen oder gar Gesprächen vor Ort mit einem oder mehreren Mitarbeitern der Versicherung zuzustimmen. Sie können immer auf einer schriftlichen Bearbeitung bestehen und sollten den telefonischen Kontakt zum Sachbearbeiter der Versicherung besser auf ein Mindestmaß reduzieren. Insofern ist unser Rat für den Leistungsantrag folgender: Teilen Sie dem Versicherer mit, dass Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchten und bitten Sie diesen, Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zuzuschicken. Sollten Sie in der Folge gleichwohl telefonisch kontaktiert werden, bestehen Sie zunächst auf einer schriftlichen Bearbeitung und kontaktieren Sie – falls Sie Fragen haben – den Anwalt Ihres Vertrauens. Wir bieten unseren Mandanten in der Regel an, den Fragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Ruhe zur Probe auszufüllen und sprechen diesen dann gemeinsam mit dem Mandanten durch. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes betrauen wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte telefonisch oder per Email. Bitte beachten Sie dabei ggf. bereits laufende Fristen! Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Kosten Für die Kosten einer vorsorglichen Beratung im Rahmen der Antragstellung kommt eine Rechtsschutzversicherung nicht auf. Für den Fall, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt gleichwohl die Leistung verweigert oder die Bearbeitung verschleppt, muss die Rechtsschutzversicherung eintreten. Die Kosten der bereits erfolgten – vorsorglichen – Beratung werden dann angerechnet, d.h. auch diese werden von der Rechtsschutzversicherung dann übernommen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen - für Sie kostenlos - die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Beachten Sie weiterhin: für den Fall einer erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dezernat (Personen)-Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 20 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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