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Rechtsschutzversicherung

Vorliegend werden wichtige Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung vorgestellt. Die Absicherung der Kosten eines Rechtsstreites durch ihre Rechtsschutzversicherung spielt für die Mandanten, welche entsprechenden Versicherungsschutz eingekauft haben eine entscheidende Rolle.

 

Es ist uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für Ihren Rechtsstreit oder die Rechtsberatung zu übernehmen hat, nicht der Rechtsschutzversicherung selbst überlassen sollten. Es liegt in der  Natur der Sache, dass der Versicherer kein Interesse hat, einen angefragten Rechtsstreit zu finanzieren und insofern sehr bemüht ist, Möglichkeiten zu finden, um nicht eintreten zu müssen.

Leider sind die Methoden der Verweigerung von Versicherungsschutz in den letzten Jahren bei einigen Rechtsschutzversicherungen eher ruppiger geworden. Wenn Versicherte selbst anfragen, ob sie sich mit ihrem Rechtsproblem an den Anwalt ihres Vertrauens wenden können, werden sie teilweise zunächst - bedingungswidrig -  auf sog. telefonische „Anwaltshotlines“  verwiesen, die u.U. eine äußerst fragwürdige Hilfe darstellen. In Einzelfällen wird sogar schlicht behauptet, dass angefragte Risiko sei nicht versichert. Es sei her angemerkt, dass solche eher unseriöse Praktiken noch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

 

Entscheidend bleibt jedoch der folgende Hinweis: Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren sollten Sie nicht die Rechtsschutzversicherung sondern allein den Anwalt Ihres Vertrauens entscheiden lassen. Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an unsere Kanzlei wenden, sind wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht in der Lage verbindlich einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den angefragten Rechtsstreit übernehmen muss. Gleichzeitig übernehmen wir  die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Ansprechpartner:

 

 

Rechtsanwalt Jörg Büchner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Rechtsanwalt Stefan Zeitler

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Tel.:     030/ 23 00 33 44

Fax:     030/ 23 00 42 30

EMail:  info@ra-buechner.de

 

Antworten auf häufige Fragen zum Thema:
Ich habe meine Rechtsschutz bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, gegen die ich auch vorgehen will? Ich habe meine Rechtsschutz bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, gegen die ich auch vorgehen will?
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Darf mich der Rechtsschutzversicherer auf die von ihm vorgehaltene die telefonische Rechtsberatung verweisen? Darf mich der Rechtsschutzversicherer auf die von ihm vorgehaltene die telefonische Rechtsberatung verweisen?
Rechtsschutzversicherung telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherung
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