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Rechtsschutzversicherung

Berufskrankheit

Jährlich werden in Deutschland durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften über 70.000 neue Anzeigen auf Berufskrankheit bearbeitet. Der Verdacht auf Bestehen einer Berufskrankheit bestätigt sich dabei in ca. einem Drittel der Fälle. In einem weiteren Drittel der Fälle, in denen die Berufkrankheit anerkannt worden ist, werden im Ergebnis auch Rentenzahlungen gewährt.

Wir betreuen Mandanten im Verfahren um die Anerkennung einer Berufskrankheit welche zunächst gegenüber einer gewerblichen Berufsgenossenschaft und schließlich in vielen Fällen vor dem Sozialgericht durchgesetzt werden müssen.

 

Verfahren:

Der Streit um die Anerkennung von Krankheiten, welche nach Auffassung der Versicherten aus der bisherigen beruflichen Tätigkeit resultieren als Berufskrankheit, stellt einen Schwerpunkt der hier betreuten Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften dar.

 

Regelmäßig wird durch die BG eingewandt, die Erkrankung hänge nicht mit dem bisher ausgeübten Beruf zusammen, sondern beruhe ausschließlich auf degenerativen Erscheinungen bzw. anderweitigen Vorerkrankungen, wofür eine Berufsgenossenschaft im Ergebnis natürlich nicht haftet.

 

Allerdings steckt der Teufel hier im Detail! Die pauschale Behauptung, es läge allein ein degenerativer Schaden vor, erspart der Berufsgenossenschaft im Zweifel viel Geld, greift aber häufig zu kurz. Die medizinische Begründung für derartige Aussagen wird im Regelfall von Gutachtern geliefert, welche entweder als D-Ärzte oder Angestellte von Unfallkliniken im Dienst der Berufsgenossenschaften stehen bzw. welche regelmäßig von den Berufsgenossenschaften beauftragt und bezahlt werden.

Eine objektive Beurteilung findet meistens überhaupt nicht statt, so dass die Entscheidung der BG in jedem Fall überprüft werden soll.

 

Dies kann zunächst im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen einen ergangenen ablehnenden Bescheid der BG geschehen. Im Rahmen der Akteneinsicht, welche an den Anwalt übersandt werden muss, sind wir in der Lage, sämtliche Befunde, welche die BG zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat, zu überprüfen.

 

Sollte die BG an ihrer Entscheidung festhalten. wäre im Zweifel das Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht zu führen.

Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email.

In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprechen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden.

Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch zu besprechen.

 Die Kosten des Klageverfahrens übernimmt zumindest teilweise Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen!

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! 

 

Ansprechpartner:

 

Dezernat gesetzliche Unfallversicherung/ Berufskrankheiten

 

Rechtsanwalt Jörg Büchner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Tel.:     030/ 23 00 33 44

Fax:     030/ 23 00 42 30

EMail:    buechner@ra-buechner.de


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