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Seit Einführung der Pflegeversicherung haben in Deutschland ca. 7,5 Millionen Menschen einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt. Das Volumen der Neuanträge wird pro Jahr auf ca. zwei Millionen geschätzt, mit steigender Tendenz. Im Dezember 2003 waren 2,08 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig nach dem Pflegepflichtversicherungsgesetz ( SGB XI ). Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, von denen wiederum mehr als die Hälfte ausschließlich Pflegegeld erhalten, was bedeutet, dass sie ausschließlich durch Angehörige versorgt werden. Das Verfahren der Anerkennung einer Pflegestufe in der Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Pflegestufe ist schließlich vor dem Sozialgericht einklagbar. Das Verfahren der Pflegebegutachtung im einzelnen ist gerade für ältere Menschen im Regelfall schwer durchschaubar, so daß diese mit der sachlich-medizinsichen und erst recht juristischen Bewertung der Bescheide über die Anerkennung oder Nichtanerkennung regelmäßig überfordert sind. Wir betreuen bundesweit Mandanten bzw. auch deren Verwandte und Pflegepersonen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen die Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Die Einordnung in die Pflegestufe durch den Gutachter ( erfolgt regelmäßig durch den MdK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) bildet regelmäßig den Hauptstreitpunkt der Auseinandersetzung in der Pflegeversicherung. Durch unsere Erfahrung und Zusammenarbeit mit Gutachtern und Ärzten sind wir in der Lage, fachliche Fehler in den Pflegegutachten herauszuarbeiten, was in vielen Fällen zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung im Widerspruchs- oder Klageverfahren führt. Ansprechpartner Dezernat Pflegeversicherung: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel 030/ 23 00 33 44 Fax 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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