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Die Bestimmung des GdB / MdE erfolgt im Antragsverfahren vor dem zuständigen Versorgungsamt. Die Bewertung wird dann entweder durch eine persönliche Begutachtung oder durch ein Gutachten nach Aktenlage vorgenommen. Theoretische Grundlage der Bewertung bieten die sog. Anhaltspunkte (AHP).

Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP) dienen der Bestimmung der Kategorien MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und GdB (Grad der Behinderung )im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht.

Den Anhaltspunkten kommt keine Gesetzesqualität zu, sondern es handelt es sich bei ihnen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), um ein sog. antizipiertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft wiedergibt.


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Schwerbehindertenrecht

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