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betreut von

Rechtanwalt Jörg Büchner

Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin

 

Privates (Personen) Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei betreut zu  einem großen Teil Mandate aus dem Bereich des privaten Personenversicherungsrechts. Das Recht der sog. Personenversicherung als Teilbereich im privaten Versicherungsrecht wird unterschieden von der Sachversicherung und betrifft v.a. die Bereiche der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung und macht insofern einen wesentlichen Bereich im privaten Versicherungsrecht aus.

Berufunfähigkeitsversicherung


Das Recht der privaten Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht.
Im Fall einer tatsächlich eintretenden Berufsunfähigkeit, prüfen die Versicherer jedoch sehr genau, ob sie zur Zahlung tatsächlich verpflichtet sind.

Häufige Fälle, in denen wir Versicherte vertreten, sind u.a.:

Rechtsstreit über die Frage, ob der Versicherte tatsächlich berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist
Möglichkeiten der Verweisung des Versicherten auf einen anderen Beruf
Zulässigkeit von Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag bzw. Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung.


Recht der privaten Unfallversicherung


Die Unfallversicherung leistet allein aufgrund eines Unfalls, nicht aber bei Krankheit. Ob und wieviel sie zahlen muss, hängt vom Invaliditätsgrad ab, der mit Hilfe der sog. Gliedertaxe festgestellt wird.
Häufiger Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit dem Versicherer ist die Frage, wie hoch der Grad der Invalidität ausgedrückt in Prozentpunkten tatsächlich ist. Insbesondere wegen der regelmäßig in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Progression macht bereits die abweichende Beurteilung von wenigen Prozent einen erheblichen Unterschied im Auszahlbetrag aus.

Private Unfallrentenversicherung

Sie wird oft abgeschlossen, weil sie auf den ersten Blick als günstige Alternative zur BU- Versicherung erscheint. Die Unfallrentenversicherung zahlt jedoch regelmäßig nur bei mindestens 50%iger Invalidität eine lebenslange monatliche Rente.


Recht der privaten Krankenversicherung

Ein wesentlicher Streitpunkt im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.

Versicherungen prüfen insbesondere im Leistungsfall sehr genau, ob die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen richtig beantwortet worden sind. Schon bei kleinen Ungenauigkeiten bei der Beantwortung treten die Versicherer häufig vom Vertrag zurück. Oft muss dann durch das Gericht geklärt werden, ob der Versicherer tatsächlich berechtigt war, vom Vertrag zurückzutreten.

Ein weiteres Schwerpunktgebiet in der anwaltlichen Praxis ist die Auseinandersetzung um die Frage, welche ärztlichen Leistungen tatsächlich bedingungsgemäß vom Versicherer nach dem jeweiligen Tarif übernommen werden müssen bzw. zu welchem Abrechungssatz.

 

Ansprechpartner:

 

Rechtsanwalt Jörg Büchner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Rechtsanwalt Stefan Zeitler

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

 

Tel.:      030/ 23 00 33 44

Fax:      030/ 23 00 42 30

EMail:   info@ra-buechner.de


 

Antworten auf häufige Fragen zum Thema:
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