Newsdetail

SG Berlin: Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg muss nach gerichtlichem Gutachten schließlich volle Erwerbsminderungsrente gewähren!

Sozialgericht Berlin, Az. S 20 RJ 2433/04; S 69 R 6563/08

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Klageverfahren hat das Sozialgericht Berlin die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg durch die Einholung eines weiteren gerichtlichen Gutachtens durch die Internistin Frau Dr. Kerecz gezwungen, ihre Ablehnung zu revidieren und ab 2009 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren.

Während des Klageverfahrens hatte das Sozialgericht zuvor bereits zwei Gutachten von Amts wegen durch den Internisten Herrn Dr. Gentz und die Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie Frau Dr. Hilperteingeholt und diese jeweils mit der Aufforderung an den Kläger übersandt, die Klage zurück zu nehmen. Dabei war Frau Dr. Hilpert vom ebenso vorliegenden Gutachten der Agentur für Arbeit, nach welchem aufgrund derErkrankungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet das Leistungsvermögen weniger als drei Stunden täglich betrug, abgewichen und festgestellt, dass keinerlei Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet vorlägen.

Nachdem aufgrund der massiven Gesundheitseinschränkungen unseres Mandanten auf verschiedenen Fachgebieten von uns eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch Einholung eines dritten Gutachtens eingefordert wurde, beauftragte das Gericht schließlich Frau Dr. Kerecz, welche zur Feststellung gelangte, dass der langjährige Diabetes mellitus zu einer diabetischen Neuropatie und einem Augenleiden geführt hatte. Aufgrund der Schmerzen in den Beinen litt unser Mandant unter schweren Schlafstörungen und hatte eine Depression entwickelt. Die vorherige Aussage der Frau Dr. Hilpert, das keine  Erkrankungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet vorliegen, wurde dadurch widerlegt.

Damit wurde auch die von uns geltend gemachte Multimorbidität bestätigt, welche nach der eindeutigen Feststellungder Gutachtern Frau Dr. Kerecz eine Erwerbstätigkeit nur unter drei Stunden täglich zuließ, woraufhin die Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die zuvor abgelehnte Rente ab 2009 gewähren musste.

Anmerkung RA Huscher, Fachanwalt für Sozialrecht

Es ist immer wieder festzustellen, dass die Sozialgerichte der Aufgabe der Amtsermittlung durch Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten nur unzureichend nachkommen, stattdessen die Kläger nach negativen Gutachten auffordern, die Klage zurück zu nehmen.

Dies ist nicht selten inakzeptabel; vielmehr fängt an dieser Stelle die anwaltliche Tätigkeit erst richtig an.  In aller Regel muss mittels anwaltliche Unterstützung die Einholung weiterer Gutachten eingefordert werden, gegebenenfalls auch durch die die Benennung eines geeigneten Arztes nach § 109 SGG, wobei wir regelmäßig bei der Auswahl eines solchen Arztes behilflich sind. Wie auch dieser Fall zeigt, konnte dem Mandanten letztlich nach einem fünf Jahre währenden Klageverfahren der ihm zustehende Rentenanspruch verschafft werden.


Seite drucken