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OLG Hamm: Umwandlung Fahrverbot bei Kündigungsdrohung möglich

Nach dem Urteil des OLG Hamm kann ein Fahrverbot dann in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden, wenn ein Arbeitnehmer durch einen mehrmonatigen Führerscheinentzug unmittelbar von Kündigung bedroht ist. Das Oberlandesgericht sah darin eine unzumutbare Härte für den Betroffenen, so dass es die beantragte  Umwandlung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe für geboten erachtete.

 

Anmerkung RA Wegner:

Das OLG Hamm hat im vorgestellten Urteil klar gestellt, was von Bußgeldbehörden und Instanzgerichten häufig nicht beachtet wird.

Für den Fall der existenziellen Gefährdung des Betroffenen besteht ein Anspruch auf Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldstrafe; dies gilt im übrigen nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Selbständige. Die existenzielle Gefährdung ist allerdings nachzuweisen. An diesen Nachweis stellen die Gerichte im Regelfall hohe Anforderungen, so dass hier bereits im Widerspruchsverfahren richtig vorgetragen werden muss. Ungeschickte Argumentation im Vorverfahren führt im Regelfall dazu, dass auch in einem ggf. nachfolgenden Verfahren vor dem Amtsgericht kein Spielraum mehr besteht, den Richter von einer existenziellen Gefährdung im Beruf zu überzeugen.


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