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Bayer.LSG: Anerkennung Bandscheibenvorfall als Arbeitsunfall nur dann, wenn Kläger vor dem Unfall beschwerdefrei war.

Bayerisches LSG - L 15 VS 3/01 - Urteil vom 06.12.2005

Die Annerkennung eines - verletzungsbedingten - Bandscheibenvorfalls als Schädigungsfolge kommt in Betracht, wenn das Unfallereignis schwer genug war, um Rissbildungen in der Bandscheibe zu verursachen; das Ereignis muss in seiner Mechanik so abgelaufen sein, dass es die Entstehung derartiger Rissbildungen erklärt; es muss der Nachweis geführt werden, dass sich im unmittelbaren Anschluss an den Unfall die Symptome eines Ischiasleidens oder einer Lumbago eingestellt haben; es muss vor dem Unfall Beschwerdefreiheit, zumindest Beschwerdearmut bestanden haben; die klinischen Symptome müssen für einen hinteren Bandscheibenvorfall sprechen.

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