|
OLG Karlsruhe: Bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis muss Ermittlungsverfahren zügig durchgeführt werden
9.2.2005 : Verkehrsrecht
Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist, müssen zügig abgeschlossen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab dem Angeklagten wegen Verfahrensverzögerungen seinen Führerschein zurück (Beschluss vom 09.02.2005, Az.: 2 Ws 15/05). Der Führerscheinentzug des Mannes hatte sich bereits über 16 Monate hingezogen, ohne dass sich ein Ende des Verfahrens abgezeichnet hätte. Anmerkung von RA Wegner: Das vorgestellte Urteil des OLG Karlsruhe verdeutlicht die Problematik: Verfahren, in denen der Entzug des Führerscheins angeordnet worden ist, dauern häufig über Gebühr lange. Auch gegen die Entscheidung über den Entzug des Führerscheins kann natürlich in einem gesonderten Verfahren vorgegangen werden. Über das Für und Wider sollte jedoch genau abgewogen werden, da derartige Beschwerden sich regelmäßig auch auf das Hauptsacheverfahren auswirken und insofern die Dauer der Führerschein – Entziehung auswirken. Kosten/ Verfahren Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt. Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Beachten Sie, daß Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag das Recht auf die freie Wahl Ihres (Fach)Anwaltes zusichert. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären! Ansprechpartner Rechtsanwalt Verkehrsrecht Rechtsanwalt Olaf Wegner Fachanwalt für Verkehrsrecht Budapester Str. 43, 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 info@ra-buechner.de
Druckerfreundliche Version
Seite weiterempfehlen
|