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LSG Rheinland-Pfalz: Gewährung einer Zeitrente ist nach dem neuen Rentenrecht der Regelfall
25.3.2004 : Gesetzliche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente
Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 25.03.2004 (L 6 RJ 311/03): Die Erwerbsminderungsrente auf Zeit ist nach neuem Rentenrecht der Regelfall, die Dauerrente der Ausnahmefall. Eine Erwerbsminderungsrente ist nach neuem Recht nur dann auf Dauer zu gewähren, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Eine Dauerrentengewährung ist nur dann möglich, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich sind. Hierfür kann ein Versicherter auch auf Operationen verwiesen werden, die nicht duldungspflichtig sind. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprechen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch zu besprechen. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Ansprechpartner Dez. Rentenversicherungsrecht/ Sozialversicherungsrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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