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LSG Berlin: Kein Merkzeichen "a.G." bei noch ausreichender Mobilität
20.4.2004 : Schwerbehindertenrecht
L 13 SB 30/03 LSG Berlin - Urteil vom 20. April 2004 Ist ein Behinderter bei Benutzung orthopädischer Hilfsmittel - z.B. orthopädischen Schuhwerks, eines 4,5 kg schweren Stützapparats und eines Rollators - noch so gut mobilisiert, dass ihm Spaziergänge von 15 bis 20 Minuten Dauer möglich sind, hat er keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "aG". Eine Wegstrecke von mehr als 200 Metern übersteigt das Maß dessen, was dem in der Verwaltungsvorschrift genannten Personenkreis regelmäßig noch möglich ist, so dass auch unter diesem Aspekt keine in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkte Gehfähigkeit anzunehmen ist. Das Bedürfnis, die Autotür beim Ein- und Aussteigen weit öffnen zu können, führt auch nicht zur Feststellung von "aG". Bei den Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen handelt es sich um einen Umstand, der nicht auf der behinderungsbedingt eingeschränkten Fortbewegungsfähigkeit beruht, sondern allein auf der Beschaffenheit des Parkraums. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprechen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch zu besprechen. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Ansprechpartner Dezernat Sozialversicherungsrecht/ Schwerbehindertenrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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