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Rechtsschutzversicherung

Keine Hausbesuche mehr nach Blitzerfotos?

15.4.2003 : weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht

Die Polizei darf geblitzte Verkehrssünder auch durch einen Vergleich mit Paßfotos der Meldebehörde überführen. Ein persönlicher Kontrollbesuch durch einen Polizeibeamten beim Verdächtigen ist insofern nicht zwingend erforderlich (Amtsgericht Schleiden, Az. 13 OWi 61 Js 1427/00)


 

Kosten/ Verfahren

Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt.

Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Beachten Sie, daß Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag das Recht auf die freie Wahl Ihres (Fach)Anwaltes zusichert. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären!

 

 

Ansprechpartner Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Olaf Wegner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

Budapester Str. 43, 10787 Berlin

Tel.: 030/ 23 00 33 44

Fax: 030/ 23 00 42 3ß

info@ra-buechner.de

 

 

 

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