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Rechtsschutzversicherung

Neue Radartechnik im Rennsteigtunnel

19.8.2004 : weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht

Nach Presseberichten will die Polizei künftig verstärkt auf neue Infrarot-Technik bei der Geschwindigkeitsmessung und Abstandsüberwachung setzen. Die Technik soll es ermöglichen, ohne den bisher obligatorischen Blitz auszukommen, so daß der Kraftfahrer nicht bemerkt, wenn er gemessen wird.

Erste stationäre Geräte sind bereits im neuen 7900 m langen Rennsteigtunnel im Einsatz. Die Datenübertragung erfolgt direkt an die Bußgeldstellle, so dass der Bußgeldbescheid bereits am gleichen Tag erstellt werden kann.

Erfahrungen über Angriffspunkte gegen die Messungen gibt es noch nicht. Ebensowenig sind Informationen bekannt, inwieweit die Behörden das neue Meßverfahren auf breitere Einsatzgebiete ausdehnen wollen.

Wir erachten es in jedem Falle als sinnvoll, gegen entsprechende Bescheide mit anwaltlicher Hilfe Einspruch einzulegen, so daß zunächst Akteneinsicht genommen und das Meßverfahren überprüft werden kann.

 

Kosten/ Verfahren

Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt.

Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Beachten Sie, daß Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag das Recht auf die freie Wahl Ihres (Fach)Anwaltes zusichert. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären!

 

 

Ansprechpartner Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Olaf Wegner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied AG Verkehrsrecht im DAV

 

Budapester Str. 43, 10787 Berlin

Tel.: 030/ 23 00 33 44

Fax: 030/ 23 00 42 3ß

info@ra-buechner.de

 

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