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Beanstandung der Startgutschrift VBL

8.1.2003 : weitere Rechtsgebiete - VBL-Renten

Beanstandung der Startgutschrift

Vom 1. März 2002 ist das bisherige Gesamtversorgungsmodell der betrieblichen Altersversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst aufgegeben und in ein Punktemodell umgestellt worden.

Die Umstellung erfordert eine Überleitung der bisher erworbenen Ansprüche in das neue Betriebsrentensystem.

Diejenigen Angestellten, die am Stichtag 1. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, haben inzwischen von der VBL (bzw. ihrer ZVK) eine sog. Startgutschrift erhalten, in der die Werte für die Überleitung in das Punktemodell festgestellt worden sind. Diese Startgutschrift ist mit einer Rechtmittelbelehrung versehen, so dass diese einer Prüfung zugänglich sind. Überprüft werden müssen insbesondere die individuellen Angaben zur Versicherung (Versicherungszeiten, Einkommen).

 

Ansprechpartner

 

Herr Rechtsanwalt Stephan Richter

 

030/ 23 00 33 44

info@ra-buechner.de

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