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Abfindung von Witwenrenten bei Wiederheirat

13.4.2004 : Gesetzliche Rentenversicherung - Witwenrenten

Witwen- oder Witwerrenten können bei Wiederheirat abgefunden werden. Die Abfindung beträgt das 24fache der durchschnittlichen monatlichen Witwerrente (große Witwenrente), die in den letzten 12 Kalendermonaten gezahlt wurde. Bei einer sog. Neuehe wird die Abfindung um die bezogene kleine Witwenrente gemindert.

 

Wir überprüfen entsprechende Bescheide und beraten Sie bei der Entscheidung, welcher Weg in ihrer konkreten Situation der Sinnvollste ist.

 

Ansprechpartner:

 

Herr Rechtsanwalt Jörg Büchner

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Tel.: 030/ 23 00 33 44

buechner@ra-buechner.de

 

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