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RADARFALLEN – Führerscheinentzug trotz Fehlmessung

3.11.2011 : weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht

Die Fa. VUT befasst sich seit Jahren ausschließlich mit diesem Thema.

 

Für die Fernsehsendung „plusminus“ hat Hans-Peter Grün Bußgeldvorgänge von April 2007 bis September 2011 auf Vollständigkeit und Korrektheit im Sinne eines standardisierten Messverfahrens untersucht. Die Fälle hatte er zuvor als Gutachter im Auftrag der Verteidigung oder als öffentlich bestellter Sachverständiger für die Gerichte zu analysiert.

Lesen Sie bitte hier weiter:

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,vl1c6h978knlupj4~cm.asp

http://www.sachverstaendigen-gutachter.eu/

Anmerkung von RA Wegner:

Die vorliegende Testreihe des angesehenen Sachverständigen Grün belegt einmal mehr, dass es sich durchaus lohnen kann in derartigen Fällen einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu befassen. Wir arbeiten dabei bundesweit und beauftragen regelmäßig die Fa. VUT (www.vutonline.de) mit der Erstellung von Gutachterlichen Erstbewertungen der Beweismittel soweit gutachterlicher Sachverstand erforderlich ist.

 

Kosten/ Verfahren

Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt.

Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Beachten Sie, daß Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag das Recht auf die freie Wahl Ihres (Fach)Anwaltes zusichert. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären!

Ansprechpartner

RA Olaf Wegner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied AG Verkehrsrecht im DAV

 

Büchner Rechtsanwälte

Budapester Str. 43, 10787 Berlin

Tel.: 030/ 40 30 33 90

Fax: 030/ 23 00 42 30

info@ra-buechner.de

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