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"Es wird trotz falscher Messungen Kasse gemacht"
29.10.2010 : weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht
Unser Partner für die Prüfung von amtlichen Messungen im Straßenverkehr, Fa. VUT (www.vutonline.de) hat es mal wieder ans Tageslicht gebracht: „Überall auf Deutschlands Straßen wird Jagd auf Raser gemacht. Es wird gemessen und geblitzt. Den überführten Verkehrssündern winken Strafpunkte in Flensburg, satte Geldstrafen oder sogar monatelanges Fahrverbot. Doch wie präzise sind Blitzer-Bilder oder Laser-Messungen?“ Lesen Sie weiter unter http://www.stern.de/tv/sterntv/radarfallen-wie-trotz-falscher-messungen-kasse-gemacht-wird-1617418.html Anmerkung von RA Wegner: Auch aus meiner Sicht läßt sich sagen, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes statistisch gesehen durchaus Aussicht auf Erfolg verspricht. Leider geben die Behörden an den Betroffenen nicht die Ermittlungsakte, und sogar dem Anwalt oft erst auf massive Nachfrage, sämtliche relevanten Unterlagen heraus. Ohne eine Sichtung der gesamten Ermittlungsakte ist eine verlässliche Aussage im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Messung grundsätzlich jedoch nicht möglich. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann hierzu eine konkrete Aussage gemacht werden und somit Ihr Einzelfall bewertet werden. Deshalb mein Tipp: Sprechen Sie mich an, und machen Sie damit Ihr Problem zu dem meinen. Kosten/ Verfahren Im Rahmen der Vertretung im Bußgeld – bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da die Anwaltskosten zumindest im sog. „Bagatellebereich“ schnell die Höhe der Geldbuße überschreiten. Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird durch unser Büro getätigt. Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Büros zu empfehlen. Häufig haben diese Empfehlungen jedoch nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Beachten Sie, daß Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag das Recht auf die freie Wahl Ihres (Fach)Anwaltes zusichert. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir arbeiten bundesweit und sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären! Ansprechpartner RA Olaf Wegner Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied AG Verkehrsrecht im DAV Büchner Rechtsanwälte Budapester Str. 43, 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 30 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 info@ra-buechner.de
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