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Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft
28.10.2010 : Verkehrsrecht
Am gestrigen Tag ist das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (nachstehend kurz: EuGeldG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 28.10.2010 in Kraft. Anmerkung von RA Wegner: Es muss als Folge damit gerechnet werden, dass zukünftig Geldsanktionen welche aus dem Ausland herrühren ab einem Betrag von € 70,00, welcher in vielen Ländern der EU schnell erreicht ist, im Inland vollstreckt werden. Weitere ausführliche Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der folgenden Seite des Bundesministerium der justiz: http://www.bmj.de/enid/d5c16fcc7aa5daa3f07658edfae2e71f,4430cf6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0937333533/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html Kosten/ Verfahren Sobald Sie ein Schreiben der Bußgeldstelle oder Polizei erhalten, in dem Ihnen der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat unterbreitet wird, sollten Sie sich mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Auch wenn es sich lediglich um eine sogenannte Anhörung handelt, ist zu beraten, wie man damit umgeht und welche Verfahrensschritte einzuleiten sind. Sollten Sie unser Büro mit Ihrer Sache betrauen wollen, stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Wir arbeiten bundesweit und Sie können uns Ihre Unterlagen auch ohne vorherige Terminvereinbarung jederzeit zuschicken, faxen oder mailen. Der zuständige Anwalt wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die Kostenabwicklung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über unser Büro getätigt. Eine vorherige Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit, die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären! Ansprechpartner RA Olaf Wegner Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied AG Verkehrsrecht im DAV Büchner Rechtsanwälte Budapester Str. 43, 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 30 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 info@ra-buechner.de Druckerfreundliche Version Seite weiterempfehlen
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