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Die Schwarze Liste der Versicherungen wird transparenter
4.3.2009 : Rechtsschutzversicherung
Die 9,5 Millionen Einträge umfassende Anti-Betrugsdatei der Versicherer soll künftig für die Versicherungsnehmer einsehbar werden. Jeder neue Eintrag ist zudem dem Betroffenen mitzuteilen. Ab April 2009 kann darüber hinaus jeder prüfen, ob er bereits früher im Hinweis- und Informationssystem ( HIS ) der Versicherungswirtschaft eingetragen wurde. Die Informationen in der sog. Schwarzen Liste der Versicherer sollen beim Abschluss einer neuen Police und in Schadenfällen Betrug und Missbrauch verhindern. Die neue Regelung geht auf eine Initiative der Datenschutzbeauftragten aus Nordrhein-Westfalen zurück. Als Übergangslösung im Rahmen einer bis 2011 dauernden Reform soll die neue Praxis erprobt werden, da das HIS in seiner jetzigen Form als rechtswidrig kritisiert wird. Die Versicherer sollen künftig nur noch begrenzt Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Daten erhalten, Abfragen einheitlich regeln und die Einwilligungserklärungen transparenter gestalten.
„Wir informieren den Versicherten oder Dritte darüber, dass ein Eintrag im HIS erfolgte und das System zur Risikoprüfung sowie Abwehr von Versicherungsmissbrauch dient“, erläutert Paul Strieberg Datenschutzbeauftragter der LVM Versicherung aus Münster die neue Selbstverpflichtung der Branche. „Wer wissen möchte, ob er in der Vergangenheit im HIS eingetragen wurde, kann ab April schriftlich eine Anfrage beim Verband stellen“, bestätigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nähere Informationen muss der Betroffene weiterhin direkt beim Versicherer erfragen. Für Rechtsschutzkunden wird die Meldungsmöglichkeit beschränkt. „Künftig ist eine Meldung nur noch erlaubt, wenn der Versicherte vier Streitfälle in 12 Monaten hatte“, erläutert GDV-Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. Bisher durften Rechtsschutzversicherte schon dann im HIS gemeldet werden, wenn sie sich zweimal in 12 Monaten oder dreimal in 36 Monaten einen Streitfall von ihrer Versicherung bezahlen ließen. Kunden, die im HIS bereits als streitfreudig gespeichert sind, und denen ihre Versicherung gekündigt hat, bekommen neuen Versicherungsschutz in der Regel nur mit großen Schwierigkeiten.
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