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BK 2108 BSG hält künftig nicht mehr am Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) fest
30.10.2007 : Berufskrankheit
BSG 30. Oktober 2007, B 2 U 4/06 R Das Bundessozialgericht hält in einem neuen, bisher nicht veröffentlichten Urteil nicht mehr an seinen bisherigen Anforderungen für die Anerkennung der Berufskrankheit BK 2108 fest. Nach dem Urteil vom 30.10.2007, AZ: B 2 U 4/06 R soll es nunmehr zur Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen genügen, wenn 50 % der nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) notwendigen Gesamtbelastung erreicht bzw. überschritten werden. IM Ergebnis bedeutet das, dass die Berufskrankheitenverordnung geändert werden muss.
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