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OLG Köln: Raub einer Rolex in Neapels Innenstadt ist ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall im Sinne der privaten Hausratversicherung
13.3.2007 : Sachversicherungsrecht - Hausratversicherung
OLG Köln, Urteil v. 13.03.2007, Az. 9 U 25/05 Raub einer Rolex in Neapels Innenstadt ist ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall im Sinne der privaten Hausratversicherung Dem Versicherungsnehmer wurde während eines Spazierganges in der Innenstadt von Neapel um ca. 14.00 Uhr dadurch weggenommen, dass der Täter von Hinten seine Hand zwischen Armband und Handgelenk steckte und ihn einige Meter mit sich zerrte, bis ihm das Armband riss. Die Versicherung verweigerte die Leistung und warf dem Versicherungsnehmer vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Das Gericht teilte die Ansicht der Versicherung nicht und verurteilte diese zur Zahlung. Das Tragen einer € 8.250 teuren Uhr zu dieser Zeit an diesem Ort begründet nach Ansicht des Gerichts nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Anmerkung RA Büchner Das Urteil berührt zum einen den Problemkreis der groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung . Der Einwand der groben Fahrlässigkeit stellt den Versicherer nach dem (noch) gültigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von der Leistung frei. Insofern sind Versicherer schnell dabei, ihrem Versicherungsnehmer im Leistungsfall grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, um nicht leisten zu müssen. Das Oberlandesgericht Köln hält mit seinem Urteil nach unserer Auffassung gegen diesen Trend, den Versicherungsschutz mit dem Argument „grobe Fahrlässigkeit“ immer mehr auszuhöhlen. Ein weiteres Problem, welches in diesem Zusammenhang nicht thematisiert wird aber in solchen Fällen ebenfalls häufig eine Rolle spielt, ist die Abgrenzung zwischen versichertem Raub und nicht versichertem Trickdiebstahl. (siehe dazu Urteil LG Köln, vom 10.3.2005) Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden. Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dezernat privates Versicherungsrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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