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OLG Düsseldorf: Der Rechtsschutz für einen Rechtsstreit wegen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung darf nicht mit dem Argument abgelehnt werden, es handele sich um ein Risiko aus dem selbständigen Bereich.
7.3.2006 : Rechtsschutzversicherung
LG Düsseldorf, Urteil v. 07.07.2005 OLG Düsseldorf Beschluss v. 07.03.2006 Das von unserer Kanzlei erstrittene Urteil des LG Düsseldorf und der dieses bestätigende Beschluss des OLG Düsseldorf nach § 522 ZPO wird hier aus gegebenen Anlass vorgestellt, da es sich um ein sich häufendes Problem im Bereich der Rechtsschutzversicherung handelt. Anmerkung RA Büchner: Es geht vorliegend um Gewährung von Kostenübernahme in Rechtsstreitigkeiten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche von selbständigen Unternehmern geführt werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunähigkeitszusatzversicherung ( BUZ ) stellt die typische Absicherung von Selbständigen zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit dar. Weniger häufig haben Selbständige jedoch spezielle Rechtsschutzversicherungspolicen abgeschlossen, welche zusätzlich die Risiken aus einer selbständigen Tätigkeit absichern. Insofern lehnen Rechtsschutzversicherer dann häufig die Deckung von Rechtsstreitigkeiten aus Berufsunfähigkeits- oder auch Unfallversicherungen ab. Dies geschieht zu unrecht, wie das Urteil des LG Düsseldorf zeigt. Vielmehr ist der Standart-Rechtsschutz einer sog. „Familienrechtsschutzversicherung“ völlig ausreichend, wie das Gericht feststellt. Ansprechpartner: Büchner Rechtsanwälte Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 40 20 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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