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Grad der Behinderung bei festgestelltem Lupus erythematodes liegt bei einem durchschnittlichen GdB i.H.v. 60 v.H.
12.9.2006 : Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung bei festgestelltem Lupus erythematodes liegt bei einem durchschnittlichen GdB i.H.v. 60 v.H. In der Zeitschrift für Versicherungsmedizin wurde jetzt aktuell eine repräsentative Querschnittsuntersuchung des Rheumazentrums der Universität Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Lupus-Selbsthilfegemeinschaft veröffentlicht, welche zu Tage brachte, dass die Quote der Anerkennung eines Grades der Behinderung ( GdB ) von über 50 v.H. ( Schwerbehinderung ) durch die Versorgungsämter relativ hoch ist. Dabei weisen 82,6% der Anerkennungen durch das Versorgungsamt einen GdB von mindestens 50% und 33,7 % einen GdB von mehr als 80 % aus. Die Studie zeigt, dass sich der Rechtsweg ( Widerspruch, Klage ) bei Nichtanerkennung durch das Versorgungsamt durchaus lohnt. Dies mach insbesondere auch deshalb Sinn, weil die Erkenntnis des Krankheitswertes insb. bei der sog. systemischen Erkrankung ( SLE ) durch die Rentenversicherung noch nicht adäquat fortgeschritten ist und in parallel laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente die Gutachter der Rentenversicherung im Regelfall trotz des nachgewiesenen Krankheitsbildes weiterhin volle Erwerbsfähigkeit testieren. Quelle: Versicherungsmedizin, 2006, 120 Ansprechpartner Dezernat Schwerbehindertenrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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