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Kündigungsfrist Belegarztvertrag
20.7.2006 : Medizinrecht - Vertragsarztrecht
BGH vom 20.07.2006, Az: III ZR 145/05 Entscheidung Bundesgerichtshof zur Kündigungsfrist bei Belegarztvertrag Ist in einem Vertrag zwischen einem Belegarzt und dem Träger des Krankenhauses nicht verabredet, in welcher Frist das Vertragsverhältnis gekündigt werden kann, ist in der Regel davon auszugehen, dass sechs Monate angemessen sind, um dem anderen Vertragsteil die im Hinblick auf die Kündigung notwendigen Dispositionen zu ermöglichen.
Sollen im Kündigungszeitpunkt vorliegende Umstände abweichend hiervon eine kürzere Kündigungsfrist rechtfertigen oder eine längere verlangen, trägt die Partei die Beweislast, die damit eine kürzere oder längere Frist für sich in Anspruch nehmen will. Ansprechpartner Dezernat Medizinrecht/ Vertragsarztrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Medizinrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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