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Zusatzversorgungsträger erkennt Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtung VDE der AdW der DDR als wissenschaftliche Einrichtung an!
27.3.2006 : Intelligenzrente DDR
Der Zusatzversorgungsträger ( Deutsche Rentenversicherung Bund, Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme ) erkennt die Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtung (VDE) der Akademie der Wissenschaften der (AdW) DDR als wissenschaftliche Einrichtung i.S.d. Versorgungssystems nach Nr. 4 der Anlage zu § 1 AAÜG - Wissenschaftliche Intelligenz – an. In nunmehr mehreren – in unserer Kanzlei geführten - Verfahren vor verschiedenen Sozialgerichten hat der Zusatzversorgungsträger der Deutschen Rentenversicherung Bund für im wissenschaftlichen Gerätebau der VDE der AdW Beschäftigte Anerkenntnisse abgegeben und die Beschäftigungszeiten als Zugehörigkeitszeiten zur Altersversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz nach Nr. 4 der Anlage zu § 1 AAÜG festgestellt. Auch wenn aufgrund der vergleichsweise ergangenen Anerkenntnisse die Sozialgerichte nicht abschließend entscheiden mussten, ist eine Überprüfung bereits eventuell bereits ergangener Ablehnungsbescheide im Wege eines Überprüfungsverfahrens für Beschäftigte dieser Einrichtungen dringend anzuraten. Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email. Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch zu besprechen. Die Kosten eines Klageverfahrens übernimmt zumindest teilweise Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Ansprechpartner Dezernat Rentenversicherungsrecht/ Sozialversicherungsrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Matthias Huscher Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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