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Rechtsschutzversicherung

Keine Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung bei Rotlichtverstoß

20.4.2002 : Fahrzeugversicherungen - Kaskoversicherung

Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung bei Rotlichtverstoß

16.12.2001 : Straßenverkehrsrecht

In einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/a.M. wurde der Kaskoversicherer eines Kraftfahrers verurteilt, den vollen Schaden zu ersetzen, weil dieser nach Ansicht des Gerichts trotz Rotlichtverstoßes nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Versicherungsnehmer hatte zunächst an einer roten Ampel angehalten und in dem Fahrzeug neben ihm einen Kollegen erkannt und begrüßt. Dann glaubte er irrtümlich grünes Licht zu sehen, fuhr in die Kreuzung ein und stieß mit einem Fahrzeug zusammen. (OLG Frankfurt a.M., NVersZ 2001, 417)

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