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Map-report 2004: Nürnberger Versicherung und Bayern-Versicherung verweigern sich bei Ermittlung der Prozessquote im Bereich Berufsunfähigkeit!
10.1.2005 : Berufsunfähigkeitsversicherung
Map-report 2004: Nürnberger Versicherung und Bayern-Versicherung verweigern sich bei Ermittlung der Prozessquote im Bereich Berufsunfähigkeit! Ein Kriterium für Versicherungsnehmer bei der Sondierung des Anbietermarktes im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung kann die sogenannte Prozessquote sein. Diese sagt aus, in welchem Verhältnis die durchschnittliche Anzahl von Leistungsprozessen zu den regulierten BU-Schäden steht. Mit anderen Worten, man kann ersehen, mit welcher Häufigkeit sich eine Versicherung verklagen lässt anstatt zu leisten. Der branchenunabhängige Informationsdienst „map-report“ veröffentlicht regelmäßig die Prozessquote der 20 größten Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei wird die durchschnittliche Anzahl von Leistungsprozessen pro 100 regulierte Schäden im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ( BUZ ) ermittelt. Im Jahr 2004 ergab sich folgende Statistik: Hamburg-Mannheimer 0,296 R+V Versicherung 0,488 Allianz Lebensversicherung 0,791 Victoria 0,898 Karlsruher Leben 1,189 Axa 1,754 Iduna 1,893 Schweizerische Rentenanstalt 2,205 Gerling Konzern 2,295 DBV Winterthur 2,704 Debeka 2,882 Württembergische 3,036 Deutscher Herold 3,226 SV Baden-Württemberg 3,342 Volksfürsorge 3,589 Alte Leipziger 4,001 Gothaer Versicherung 6,106 Bayern-Versicherung k.A. Nürnberger Versicherung k.A. Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, sind bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ein Vielzahl von Faktoren zu beachten, von denen die Prozessquote nur ein Kriterium ist. Zu beachten ist auch, dass die „Dunkelziffer“ bei der Prozessquote wesentlich höher liegen dürfte, da eine beachtliche Zahl von Versicherten sich einen Prozess nach Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann oder ihn aus anderen Gründen nicht führen will. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die Erhebung allein auf Angaben der Versicherungen beruht, die wahrscheinlich auch durch das erhebende Institut nicht wirklich nachgeprüft werden können. Weiterhin ist die Statistik auch nur eine Durchschnittsangabe und sagt nichts darüber aus, aus welchen tatsächlichen Gründen die einzelnen Versicherungen sich verklagen lassen; diese Aussage kann allein ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht treffen, der über eine hinreichende Fallzahl im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt. Es kann insofern immer wieder angeraten werden, sich am besten vor Antragstellung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Verbindung zu setzen, um sich individuell beraten zu lassen. So können Fehler bei der Auswahl der Versicherung und bei der Antragstellung vermieden werden, die man u.U. sonst später teuer bezahlt! Verfahren: Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes betrauen wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte telefonisch oder per Email. Bitte beachten Sie dabei ggf. bereits laufende Fristen! Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären. Die Kosten der Rechtsberatung und des Verfahrens muss im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen - für Sie kostenlos - die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Falls Sie sich selbst vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen, ob Ihre Sache vom Vertrag umfasst ist, beachten Sie bitte folgendes: Versicherungsrechtliche Beratungen bzw. Auseinandersetzungen sind regelmäßig in allen Arten von Rechtsschutzverträgen enthalten, so lange der Vertrag nicht auf eine bestimmte Sparte (z.B. nur Arbeitsrechtsschutz) beschränkt ist. Das Kriterium für die Gewährung von Beratungs- bzw. Vertretungsrechtsschutz ist allein, ob ein sog. Leistungsfall für die Rechtschutzversicherung gegeben ist, der immer dann vorliegt, wenn die Gegenseite (also Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung) gegen ihre Rechtspflichten verstoßen hat. Dieser Verstoß kann beispielsweise bereits in einer schleppenden Regulierung liegen. Beachten Sie weiterhin, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Sie weder auf eine telefonische „Beratungshotline“ verweisen noch Ihnen glaubend machen dürfen, Sie müssten der ggf. ausgesprochenen Empfehlung bestimmter Anwält Folge leisten. Diese Empfehlungen von Rechtsschutzversicherungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung des Rechtsanwalts, sondern allein daran, ob dieser bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt allein der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Durch die Beauftragung eines Anwalts der nicht an Ihrem Wohnsitz praktiziert, entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Allein im Prozessfall können Mehrkosten (Reisekosten des Anwalts) – die die Versicherung u.U. nicht übernehmen muss – entstehen. Dies ist jedoch sehr selten der Fall, da die Versicherten meist selbst nicht am Sitz der Versicherung wohnen, wo diese aber i.d. R. verklagt werden muss. Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Beachten Sie weiterhin: für den Fall einer erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen! Ansprechpartner Dezernat (Personen)-Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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