Logo der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte - Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin
Berufsunfähigkeitsversicherung
Personenversicherungsrecht
Unfallversicherung
Sportlerversicherung
Sachversicherungsrecht
Agenten- und Maklerrecht
Fahrzeugversicherungen
Verkehrsrecht
Schwerbehindertenrecht
Gesetzliche Rentenversicherung
Intelligenzrente DDR
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall
Unfallrente
Berufskrankheit
Pflegeversicherung
Medizinrecht
Arbeitsrecht
weitere Rechtsgebiete
Rechtsschutzversicherung

Soll ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung selbst machen oder dem Anwalt überlassen ?

1.8.2011 : Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich übernehmen die meisten Anwaltskanzleien die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer im Vorfeld einer Beauftragung (nicht im Vorfeld einer Erstberatung) kostenlos mit – so auch unsere Kanzlei.

Zu beachten ist, dass Sie als Versicherungsnehmer Ihren Fall natürlich auch selbst Ihrer Rechtsschutzversicherung darstellen können, dies jedoch nicht selten zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, weil am Ende meist nicht die Deckungszusage steht, die Sie erwarten. Vielmehr wird man Ihnen u.U. anbieten, Ihren Sachverhalt einem Vertragsanwalt der Rechtsschutzversicherung zu schildern. In Einzelfällen wird man Ihnen ggf. auch mitteilen, dass Sie Ihr Fall nicht dem Rechtsschutzvertrag unterfällt bzw. zum aktuellen Zeitpunkt u.U. noch keine Deckung erteilt werden kann. Diese Informationen können richtig sein, sind es in der Praxis aber häufig gerade nicht, so dass Sie womöglich zum entscheidenden Zeitpunkt ohne Not auf anwaltliche Vertretung oder Beratung verzichten. Die Frage, ob Sie zum angefragten Zeitpunkt Anspruch auf Rechtsschutzdeckung haben, kann natürlich der Rechtsanwalt am besten beantworten. Er hat grundsätzlich Interesse an einer Beauftragung und kann sich - in Kenntnis der Rechtslage - am Besten für Interessen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einsetzen.

 

Im günstigeren Fall wird man Ihnen im Rahmen der Anfrage eine Erstberatung decken mit dem Hinweis, dass der von Ihnen ausgewählte Anwalt im Nachgang die eigentliche  Deckungsanfrage machen wird – dieser Weg ist dann durchaus gangbar.

 

Wie bereits mitgeteilt, übernehmen wir vor der Beauftragung die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung generell mit; im Vorfeld einer Erstberatung ist das jedoch nicht möglich, da es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, Ihren Sachverhalt vor der Erstberatung bereits Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzustellen.

 

Falls Sie gleichwohl sicher gehen wollen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Erstberatungskosten übernehmen muss, sprechen Sie das ggf. im Rahmen des kostenlosen Informationsgespräches mit dem zuständigen Anwalt unserer Kanzlei an. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Beratung in dem von Ihnen dargestellten Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden muss oder nicht.

 

Ihre Kanzlei

Büchner Rechtsanwälte 

Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht

 

Budapester Str. 43

EDEN-Haus am EuropaCenter

10787 Berlin-Charlottenburg

 

Tel.:     030/  40 20 33 90

Fax:     030/  23 00 42 30

 

Email: info@ra-buechner.de

 

 


 Druckerfreundliche Version
 Seite weiterempfehlen

Meldung

Weitere Inhalte zum Thema:

>> mehr Meldungen

>> mehr Artikel

>> mehr FAQs

>> mehr Urteile