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Soll ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung selbst machen oder dem Anwalt überlassen ?
1.8.2011 : Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich übernehmen die meisten Anwaltskanzleien die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer im Vorfeld einer Beauftragung (nicht im Vorfeld einer Erstberatung) kostenlos mit – so auch unsere Kanzlei. Zu beachten ist, dass Sie als Versicherungsnehmer Ihren Fall natürlich auch selbst Ihrer Rechtsschutzversicherung darstellen können, dies jedoch nicht selten zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, weil am Ende meist nicht die Deckungszusage steht, die Sie erwarten. Vielmehr wird man Ihnen u.U. anbieten, Ihren Sachverhalt einem Vertragsanwalt der Rechtsschutzversicherung zu schildern. In Einzelfällen wird man Ihnen ggf. auch mitteilen, dass Sie Ihr Fall nicht dem Rechtsschutzvertrag unterfällt bzw. zum aktuellen Zeitpunkt u.U. noch keine Deckung erteilt werden kann. Diese Informationen können richtig sein, sind es in der Praxis aber häufig gerade nicht, so dass Sie womöglich zum entscheidenden Zeitpunkt ohne Not auf anwaltliche Vertretung oder Beratung verzichten. Die Frage, ob Sie zum angefragten Zeitpunkt Anspruch auf Rechtsschutzdeckung haben, kann natürlich der Rechtsanwalt am besten beantworten. Er hat grundsätzlich Interesse an einer Beauftragung und kann sich - in Kenntnis der Rechtslage - am Besten für Interessen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einsetzen. Im günstigeren Fall wird man Ihnen im Rahmen der Anfrage eine Erstberatung decken mit dem Hinweis, dass der von Ihnen ausgewählte Anwalt im Nachgang die eigentliche Deckungsanfrage machen wird – dieser Weg ist dann durchaus gangbar. Wie bereits mitgeteilt, übernehmen wir vor der Beauftragung die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung generell mit; im Vorfeld einer Erstberatung ist das jedoch nicht möglich, da es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, Ihren Sachverhalt vor der Erstberatung bereits Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzustellen. Falls Sie gleichwohl sicher gehen wollen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Erstberatungskosten übernehmen muss, sprechen Sie das ggf. im Rahmen des kostenlosen Informationsgespräches mit dem zuständigen Anwalt unserer Kanzlei an. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Beratung in dem von Ihnen dargestellten Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden muss oder nicht. Ihre Kanzlei Büchner Rechtsanwälte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht Budapester Str. 43 EDEN-Haus am EuropaCenter 10787 Berlin-Charlottenburg Tel.: 030/ 40 20 33 90 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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