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verbotene Weitergabe eines Gutachtens an den eigenen Anwalt ?
11.4.2011 : Personenversicherungsrecht - Unfallversicherungsrecht
In der Mehrzahl der medizinischen Sachverständigengutachten, welche von den Unfallversicherungen beauftragt werden und im Ergebnis die Grundlage der Abrechnung in der privaten Unfallversicherung darstellen, wird am Ende des Gutachtens darauf hingewiesen, dass jede Weitergabe des Gutachtens an Dritte untersagt ist. Darüber hinaus werden häufig eine Reihe von Vorschriften, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen, aufgezählt, welche Anwendung finden, wenn der Versicherungsnehmer gegen dieses Gebot verstoßen sollte. Viele Mandanten fragen sich in diesem Zusammenhang, ob sie das Gutachten zumindest an den eigenen Rechtsanwalt weitergeben dürfen, oder ob auch dieser bereits ein Dritter im Sinne dieser Belehrung ist? Natürlich können Sie das Gutachten, welches Sie von der Versicherung erhalten an uns, als ihre Anwälte weiterreichen, da die von Ihnen befassten rechtlichen Berater oder Vertreter niemals Dritte im Sinne dieser Vorschriften sein können.
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